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Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Der Freistaat gewährt auf der Grundlage dieses Programms Zuwendungen zur Förderung der bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, des Films, der Literatur, der Musik, der nichtstaatlichen Museen und der Soziokultur. Die Förderung dient dabei vorrangig der Schaffung von Voraussetzungen für die freie Entfaltung von Kunst und Kultur, der Pflege des kulturellen Erbes, der Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen sowie innovativer Konzepte und Strukturen, der nachhaltigen Vermittlung von Kunst, der Förderung des künstlerischen Nachwuchses und der grenzübergreifenden kulturellen Zusammenarbeit.

Projektförderung
Gefördert werden insbesondere:
- Landesgrenzen überschreitende Festivals, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht
- Vorhaben, die durch Absprachen mit Kommunen, den Ländern, dem Bund, der EU und Kulturinstitutionen des In- und Auslandes besonderen Bedingungen unterliegen und
- Vorhaben von Einrichtungen und Verbänden


Antragskriterien

Geografischer Focus
Sachsen

Antragsteller
jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. In begründeten Ausnahmefällen können auch Antragsteller mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb Sachsens gefördert werden.

Antragsform
Formblatt

Antragsfrist
1. November für das folgende Jahr

Richtlinien
www.revosax.sachsen.de/GetXHTM...

Weitere Infos
www.foerderung.sachsen.de/foer...
www.kulturland.sachsen.de/4013...
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK)
Wigardstraße 17
01097 Dresden
+49 351 5640
+49 351 5646004
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